Tipps zu Bahnreisen
Bahnreisen haben außer der umweltfreundlichen Art der Beförderung noch weitere Vorteile. Es gibt keine Staus oder zähflüssigen Verkehr, das Platzangebot ist mehr als ausreichend und Sie haben die Möglichkeit während der Fahrt zu schlafen, zu essen oder mit Ihren Kindern und Freunden zu spielen. Allerdings ist es bei den heutigen Angeboten der Bahn etwas verwirrend sich zurecht zu finden. Im nächsten Abschnitt finden Sie nützliche und wertvolle Informationen rund um das Thema Bahnreisen. Mit diesen Tipps werden Sie Zeit und Nerven sparen.
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Planen der Zugreise
Um die günstigen Tarife zu nutzen, sollten Sie so früh wie möglich buchen.
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Allerdings können Sie kurzfristige und eventuell noch kostengünstigere Tarife oder Angebote, die zu einem späteren Zeitpunkt angeboten werden, nicht verwenden. Des Weiteren empfehlen wir, alle Preise miteinander zu vergleichen. Sonderangebote sind nicht immer die günstigsten Tickets Legen Sie sich vor jeder Reise einen ausreichenden Zeitpuffer an. Verspätungen können nie ausgeschlossen werden. Dies gilt vor Allem, wenn Sie auf einen Anschlusszug angewiesen sind. Denken Sie auch daran, dass Anschlusszüge nie verbindlich sind. |
BahnCard
Die BahnCard 25 und BahnCard 50 sind nur durch ein Abonnement erhältlich und verlängern sich jeweils um 1 Jahr. Falls Sie das Abonnement kündigen möchten sollten Sie dies fristgerecht spätestens 6 Wochen vor Ablauf schriftlich beim Bahn-Service in 60645 Frankfurt am Main durchführen. Ihre Kündigung können Sie auch über Fax senden. Achten Sie dabei darauf, dass Sie sich eine Faxbestätigung ausgeben lassen, da im Zweifelsfall Sie damit beweisen können zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung eingegangen ist.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche BahnCard für Sie die richtige und kostengünstigste ist sowie Ihre Wünsche berücksichtigen soll, fragen Sie beim Bahnpersonal nach. Dabei spielen Fahrverhalten, Häufigkeit und Entfernung die größten Rollen.
Denken Sie daran sich eine Kopie von Ihrem BahnCard Abonnement anfertigen zu lassen. Die BahnCard wird Ihnen zu den jeweils geltenden BahnCard-Bedingungen ausgegeben. Auch für alle Folgekarten im Abonnement muss dies berücksichtigt werden.
Kommt es zu Änderungen oder Umgestaltungen dieser Bedingungen, so wird dies Ihnen schriftlich mitgeteilt. Von daher empfehlen wir, das Schreiben aufmerksam durchzulesen, da Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens die Option haben schriftlich zu kündigen, wenn Ihnen die Änderungen nicht zusagen.
Des Weiteren sind Sie dazu verpflichtet Ihre BahnCard im Original bei jeder Fahrt bei sich zu tragen und auf Verlangen dem Bahnpersonal auch vorzeigen müssen. Haben Sie Ihre Karte nicht dabei, wird eine Nachzahlung von 25 bzw. 50% des Bordpreises fällig. Allerdings haben Sie die Möglichkeit diesen Betrag auf 15 Euro zu reduzieren, wenn Sie innerhalb der nächsten 14 Tage ihre gültige BahnCard vorzeigen.
Fahrkarten
Beim Fahrkartenkauf sollten Sie so genau wie möglich, Ihre Reisewünsche angeben und darauf achten, dass Sie berücksichtigt wurden.
Bei Erhalt der Reiseunterlagen, sollten Sie diese kontrollieren. Stimmen die Uhrzeiten, das Datum und die Zugangaben auf dem Fahrschein und der Reservierung überein.
Ihre Fahrkarte können Sie nur in nicht reservierungspflichtigen Fernverkehrszügen wie ICE, IC/EC und im reservierungspflichtigen ICE-Sprinter kaufen. Im Zug gilt der Bordpreis, der sich aus dem Normalfahrpreis und einem Zuschlag von 10% des Normalpreises zusammensetzt. Dabei gilt die Regel mindestens 2 Euro höchstens 10.
Sie brauchen den Aufschlag von 10% nicht zahlen, wenn:
– Sie eine „Fahrkarte Anfangsstrecke“ besitzen
– am Bahnhof an dem Sie Ihre Reise beginnen kein Schalter geöffnet bzw. kein Automat mit Bargeldfunktion installiert wurde.
Bedenken Sie das in den meisten Nahverkehrszügen keine Fahrkarten erworben werden können. Vergewissern Sie sich vor der Fahrt, ob Sie die Fahrkarte entwerten lassen müssen. Dies ist bei den verschiedenen Verkehrsbünden unterschiedlich. Es kann immer Mal vorkommen, dass ein Automat defekt ist. Notieren oder merken Sie sich die Nummer und Standort des Automaten. So können Sie beweisen, dass Ihnen es nicht möglich war eine Fahrkarte zu kaufen.
City-Ticket
Wenn Sie im Besitz einer Bahnard sind, können Sie in vielen Städten am An- und Abreisetag den öffentlichen Nahverkehr benutzen. Die teilnehmenden Städte legen dabei fest, ob diese Regelung im gesamten Stadtgebiet genutzt werden kann. Falls Sie unsicher sind, ob Sie mit dem öffentlichen Nahverkehr reisen dürfen, sehen Sie sich Ihre Fahrkarte genauer an. Mit dem Hinweis Stadt+City auf Ihrem Ticket dürfen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel entgeltfrei nutzen, ansonsten nicht. Für weitere Informationen zum City-Ticket gehen Sie auf www.bahn.de und lesen Sie sich aufmerksam die Beschreibungen dazu durch.
Umtausch
Vom Umtausch ausgeschlossen sind Sonderangebote wie z.B. „Schönes-Wochenend-Ticket” oder „Dauer Spezial Tickets”. Wenn Sie Fahrkarten online erworben haben, können Sie diese nur vor dem ersten Geltungstag online über www.bahn.de über den Bereich „Buchungsrückschau“ gegen Gutschrift des bezahlten Fahrkartenpreises zurückgeben.
Mitnahme von Fahrrädern
Reservieren Sie bei reservierungspflichtigen Zügen so früh wie möglich einen Stellplatz für Ihr Fahrrad! In den meisten Fernverkehrszügen sind diese Stellplätze nur sehr begrenzt vorhanden. Es kann vorkommen, dass bei Platzmangel von nichtreservierungspflichtigen Nahverkehrszügen die Mitnahme ihres Fahrrads verweigert werden kann. Falls Sie mit einer Gruppe mit mehreren Fahrrädern einen Ausflug planen, sollten Sie die Gruppen Hotline der DB benachrichtigen und abklären um wie viele Personen und Fahrräder es sich handelt.
Denken Sie daran, dass für jedes Fahrrad auch eine Fahrradkarte gekauft werden muss. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Fahrrad mitnehmen dürfen oder nicht, sollten Sie immer bei der Radfahrer Hotline anrufen, um mögliche unangenehme Überraschungen vorzubeugen.
Der Zug hat Verspätung
Hat Ihr Fernverkehrszug (ICE, IC/EC) mehr als 60 Minuten Verspätung haben Sie Anspruch auf eine 20%ige Entschädigung des einfachen gezahlten Fahrpreises. Sie dürfen sich von der Zugbegleitung eine Gutscheinkarte ausstellen lassen. Falls diese nicht vorrätig ist, reicht auch eine Bescheinigung über die Verspätung des Zuges. Gehen sie zum DB-Reisezentrum und reichen Sie Gutscheinkarte sowie Ihre Fahrkarte ein, um einen Reisegutschein über 20% des einfachen Fahrkartenpreises zu erhalten. Wichtig dabei ist, dass Sie die Gutscheinkarte innerhalb eines Monats ab dem Tag der verspäteten Reise gegen einen Gutschein eingetauscht haben. Der Reisegutschein, den Sie dann erhalten haben, ist 1 Jahr gültig.
Aufhebung der Zugbindung
Falls Ihr Zug sich verspätet und Sie Ihren Anschlusszug für den eine Zugbindung besteht nicht mehr erreichen können, kann die Zugbindung aufgehoben werden. Bescheinigen Sie sich die Verspätung und lassen Sie sich beim Servicepoint eine Aufhebung der Zugbindung ausstellen. Diese Regelung gilt sowohl bei Verspätungen in Fern- als auch in Nahverkehrszügen.