PKW/Bus-Reisen

Reist man mit dem PKW, so ist man stets flexibel und nicht an öffentliche Verkehrsmittel oder einheimische Taxen und deren Preise gebunden. Dies ist auch der Weg bei dem man mit am Meisten von der Umgebung mitbekommt, da man immer dort hinfahren kann, wo man möchte oder der Weg einen hinführt. Fliegt man weit vom Heimatland in den Urlaub, so ist es nicht möglich den eigenen Wagen mitzunehmen, hierbei empfiehlt es sich einen Leihwagen zu besorgen. Eine Alternative zum Reisen mit dem PKW ist der Ausflug mit dem Bus. Diese Möglichkeit bietet sich besonders für eine nicht ganz so weite Distanz an und ist eine günstigere Wahl gegenüber einer Zugfahrt.


Leihwagen für den Urlaub
Das Mieten eines Leihwagen im Urlaub wird zunehmend beliebter und damit steigt auch das Angebot der zu vermietenden PKWs. Damit Sie im Urlaub kein blaues Wunder erleben, ist eine vorzeitige Planung und Buchung über ein Reisebüro, eine Reisegesellschaft oder das Internet ratsam. Bei einem Notfall hätten Sie somit immer noch einen deutschen Ansprechpartner und Sie sind nicht der Problematik ausgesetzt vor Ort Preise zu vergleichen und einen passenden Wagen zu finden. Natürlich reist man bei einem bereits gebuchten Wagen mit dem unguten Gefühl an, dass dieser vielleicht nicht vor Ort ist, wenn man ankommt.

Urlaub

Grundsätzlich Sollten Sie auf die gleichen Dinge achten, wie auch bei der Miete oder einer Testfahrt im Innland. Eine Vollkaskoversicherung ist zwingend erforderlich und ohne Selbstbeteiligung sind Sie auch im Schadensfall von eventuellen Problemen gefreit. Beim Buchen des Wagens sollten Sie die Wagenbeschreibung exakt durchlesen und falls eine Kilometerbeschränkung vorliegt diese auch einberechnen, da eine Überschreitung dieser Beschränkung empfindliche Nachzahlung mit sich trägt. Der Mietpreis der Wagen hängt ganz vom Modell ab und variiert von Land zu Land nocheinmal sehr stark.

Sind Sie im Urlaubsort angekommen und Ihr gebuchter Wagen steht für Sie bereit, sollten Sie einiges beachten. Erst einmal schauen Sie sich Ihr Fortbewegungsmittel genau an. Lassen Sie sich eventuelle Mängel vom Verleiher im Vertrag notieren. Grundsätzlich gilt unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht lesen können. Der Tankinhalt sollte vor dem Losfahren geprüft und der Zustand bei der Abgabe geregelt werden. Achten Sie vor allem darauf, dass alle Personen die den Wagen fahren wollen auch eine Erlaubnis dafür haben. Abschließend gilt auch beim Mietwagen, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Es gibt auch hier einige schwarze Schafe, jedoch wenn Sie alles beachten und anschließend noch bei einem bekannten Unternehmen buchen, steht ihrer Erkundung der Urlaubsgegend nichts mehr im Wege

Reisen mit dem eigenen PKW
Die Reise mit dem eigenen Fahrzeug ist die einfachste Variante in den Urlaub zu fahren. Hierbei vermeiden Sie lästiges transportieren des Gepäcks und können sich auf Ihr eigenes Auto verlassen. Dennoch sind hierbei auch einige Punkte zu beachten. Gerade bei längeren Fahrten sollten Sie sich davon überzeugen, dass Ihr Fahrzeug intakt ist.

Urlaub

Prüfen Sie Reifendruck, Ölstand und das Reifenprofil. Bei älteren Autos empfiehlt es sich einen kurzen Check in der Werkstatt Ihres Vertrauens durchführen zu lassen. Für den Fall einer Panne sollten Sie gewappnet sein. Auf der sicheren Seite sind Sie mit dem ADAC und finden auch länderübergreifend Pannenhilfe. Sollte es im Ausland zu einem Unfall kommen, so ist es gleichgültig, ob es sich um Ihren Wagen handelt oder um einen Leihwagen. Sie sollten in jedem Fall die Polizei alarmieren. Die Notrufnummern entnehmen Sie beispielweise der Urlaubscheckliste.

Busreisen
Bei Busreisen gelten ähnliche Regeln, wie bei den Mietwagen. Außerdem sollten Sie darauf achten angeschnallt zu sein. Sollte es zu einem Unfall kommen bei dem Sie nicht angeschnallt waren, so entfällt auch der Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Veranstalter der Reise. Sollten Sie drastische Mängel am Reisebus vorfinden, wie beispielsweise eine defekte Klimaanlage auf dem Weg nach Spanien, so melden Sie diese noch während der Reise dem Veranstalter, nur dann können Sie nach der Reise noch Ihre Ansprüche geltend machen.